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Die Pfarrgruppe Ingelheim-Ost, bestehend aus den Pfarreien St. Remigius und St. Michael-Süd und die Pfarrgruppe Ingelheim-West, bestehend aus den Pfarreien St. Michael-Nord und St. Paulus und dem Pfarr-Rektorat St. Marien bilden gemäß can. 374 § 2 CIC<ref name="Can. 374 CIC - § 1. Jede Diözese oder andere Teilkirche ist in verschiedene Teile, d.h. Pfarreien, aufzugliedern. § 2. Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. zu Dekanaten, vereinigt werden."> und der Anordnung des Bischofs einen Pfarreienverbund und führen den Namen Pfarreienverbund der Katholischen Kirche Ingelheim (KKI).
Um der pastoralen Arbeit im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Pfarreienverbundes eine gemeinsame Grundausrichtung zu geben sowie die Zusammenarbeit mit den im Zuständigkeitsbereich tätigen Einrichtungen, kategorialen Diensten, Verbänden, Vereinen und kirchlichen Gruppen zu stärken und die pfarrlichen Strukturen und Gremien vertieft auf die Kooperation auszurichten, schließen die beteiligten Pfarreien den nachfolgenden Vertrag.
Die Gemeinden des Pfarreienverbundes wissen sich von ihrem Herrn Jesus Christus zum Glauben berufen. Sie nehmen an dem gemeinsamen Auftrag der Kirche teil, dem Kommen des Reiches Gottes zu dienen: Gott will, dass alle Menschen das in Christus der Welt zugesagte Heil erfahren.
Gottes Liebe soll in den Glaubenden sichtbar und durch sie erfahrbar werden in solidarischer Zuwendung besonders zu den Armen, durch den Dienst der Versöhnung und im Verwirklichen von Gerechtigkeit, der unerlässlichen Grundlage des Friedens. Im Erfahren von erfülltem Leben und Freude werden Menschen befähigt, selbst dem Leben zu dienen. Im daraus erwachsenden Dank und Lob Gottes verwirklicht sich die höchste Bestimmung des Menschen.
Als christliche Gemeinden sind wir solidarisch verbunden mit der gesamten Kirche. Wir tun das in unsrer Macht Stehende und wissen uns eingebunden in die größere Gemeinschaft der Kirche (Prinzip der Subsidiarität). Unsere erste Verantwortung besteht vor Gott. Die kirchliche Verbundenheit verstehen wir auch in kritischer Solidarität. Von ihrem Wesen her ist die Kirche auch Anwalt der Denk- und Redefreiheit sowohl im eigenen Bereich als auch für die Gesellschaft (Parrhesie, vgl. Hebr 3,6; 10,35; Apg 4,13.29; 1 Thess 5,19-21). Die Geschwisterlichkeit soll auch bei uns das Miteinander bestimmen (vgl. Mt 23,8). Ziel ist Einheit in Vielfalt. Zugleich ist uns die Einheit der noch getrennten christlichen Kirchen als vordringliche Aufgabe gegeben, damit die dann geeinte Christenheit ihrem Auftrag für die Welt besser gerecht wird.
Der uns allen gemeinsame Weg soll im Gebet, in der Begegnung mit dem Wort der Schrift und im Gottesdienst bewusst werden und Bestätigung finden.
Wir verstehen den Pfarreienverbund als Aufgabe und Chance, im Kennenlernen und gemeinsamen Planen und Durchführen von Maßnahmen Entlastung zu ermöglichen. Und es ist ein wichtiges Anliegen, dass die Kirchengemeinden der Stadt in ihrer Verbundenheit in Erscheinung treten und ihre Anliegen sichtbar machen und gemeinsam vertreten.
Um diesem uns von Gott gegebenem Auftrag in der Welt besser gerecht werden zu können, verpflichten wir, die katholischen Gemeinden in Ingelheim, uns, bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben, besonders in den unten genauer benannten Bereichen, zusammenzuarbeiten und anstehende pastorale Aufgaben gemeinsam anzugehen. Wir informieren uns gegenseitig über die Planung und Gestaltung auch der weiteren pastoralen Bereiche in den einzelnen Pfarreien, stimmen diese arbeitsteilig aufeinander ab und verweisen wechselseitig auf die pastoralen Angebote der anderen.
Grundlage der Zusammenarbeit der KKI ist das Statut für die Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde im Bistum Mainz.
Zur Durchführung der vom SSR formulierten Aufgaben werden in der Regel Arbeitsgruppen gebildet, die darüber beraten und beschlussfähige Vorlagen erarbeiten. Diese werden dem SSR zur Entscheidung vorgelegt.
Der Seelsorgerat der KKI hat unter Berücksichtigung der Bistumsziele folgende Ziele vereinbart:
Auf dieser Grundlage vereinbaren die oben genannten Pfarreien, vertreten durch die Unterzeichner, folgende Maßnahmen gemeinsam anzugehen und umzusetzen:
Es sollte ein gemeinsames Infoblatt zur KKI erarbeitet und dauerhaft bereitstehen.
Die Pfarreien beauftragen und bevollmächtigen den Seelsorgerat zur Umsetzung und Erfüllung der oben beschriebenen Maßnahmen. Konkret wird bis zum Sommer 2009 für jede der beschriebenen Maßnahmen je ein/e Verantwortliche/r aus jeder Pfarrgruppe benannt, der/die, ggf. zusammen mit einer Arbeitsgruppe, die Umsetzung in die Hand nimmt und dem Seelsorgerat jeweils aktuell über den Stand der Maßnahme berichtet. Die Liste mit den Beauftragten für die einzelnen Ziele und Maßnahmen ist dem Kooperationsvertrag als Anlage beigefügt.
Die Kosten, die sich aus beschlossenen Projekten und Maßnahmen in den Bereichen a bis e ergeben, werden zu je 50 % auf die beiden Pfarrgruppen umgelegt, soweit kein anderer Schlüssel vereinbart wurde.
Diesem Kooperationsvertrag haben die beteiligten Pfarreien zugestimmt.
Die Kooperationsvereinbarung bedarf der Genehmigung des Bischöflichen Ordinariates.
Die Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat ersetzt nicht die Genehmigung für Rechtsgeschäfte im Sinne von § 17 KVVG.<ref name="§ 17 KKVG – siehe Handbuch für Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Mainz Anlagenband S. 10 ff.">
Jede Änderung der Vereinbarung bedarf der Zustimmung aller Pfarreien und der Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat.<ref name="Die Versetzung eines hauptamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin, das Ausscheiden eines ehrenamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin bedeutet keine Änderung des Vertrages.">
Dieser Kooperationsvertrag gilt, bis ein neuer Kooperationsvertrag abgeschlossen ist.
Die im Kooperationsvertrag formulierten Ziele werden dem Haushaltsplan jeder Pfarrei vorangestellt und bilden zusammen mit den pastoralen Zielen der jeweiligen Pfarrei die pastorale Richtlinie für die Aufstellung des Haushaltes.
Beschlüsse des Seelsorgerates, die Auswirkung auf die KKI als Ganzes haben, werden mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder durch den Seelsorgerat verabschiedet.
Beschlüsse, die über das hinausgeht, was bisher im Kooperationsvertrag beschlossen ist und die sich besonders auf eine Pfarrei auswirken, bedürfen der Zustimmung des PGR (bzw. in Verwaltungsfragen des VVR) der betroffenen Pfarrei.
Ort und Datum: _____________________, den _______________
Pfarrgruppe Ingelheim-Ost Pfarrgruppe Ingelheim-West
Leiter der Pfarrgruppen: ___________________________ ___________________________
Schäfer Pfarrer Sohns
Hauptamtliche in der Pfarrgruppe: ___________________________ ___________________________
Diakon Metzler Gemeindereferentin Gremminger
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Gemeindereferentin Weyrauch Gemeindereferent Dürsch
Vorsitzende der Pfarrgemeinderäte: ___________________________ ___________________________
Herr Dannhäuser, St. Michael-Süd Prof. Epe, St. Michael-Nord und St. Paulus
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Herr Lisewitzki, St. Remigius Frau Holtmann, St. Marien
Stellv. Vorsitzende der VVR: ______________________ ______________________
Herr Käsmann, St. Michael-Süd Herr Schönwälder, St. Michael-Nord
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Herr Weil, St. Remigius Frau Dr. Mehlig, St. Marien
Sichtvermerk des Dekans
Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat