Kooperationsvertrag

Aus Katholische Pfarrgemeinde St. Michael Ober - Ingelheim / Bistum Mainz
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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] KOOPERATIONSVERTRAG
der Katholischen Kirche Ingelheim

[Bearbeiten] Grundlage des Vertrages

Die Pfarrgruppe Ingelheim-Ost, bestehend aus den Pfarreien St. Remigius und St. Michael-Süd und die Pfarrgruppe Ingelheim-West, bestehend aus den Pfarreien St. Michael-Nord und St. Paulus und dem Pfarr-Rektorat St. Marien bilden gemäß can. 374 § 2 CIC<ref name="Can. 374 CIC - § 1. Jede Diözese oder andere Teilkirche ist in verschiedene Teile, d.h. Pfarreien, aufzugliedern. § 2. Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. zu Dekanaten, vereinigt werden."> und der Anordnung des Bischofs einen Pfarreienverbund und führen den Namen Pfarreienverbund der Katholischen Kirche Ingelheim (KKI).
Um der pastoralen Arbeit im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Pfarreienverbundes eine gemeinsame Grundausrichtung zu geben sowie die Zusammenarbeit mit den im Zuständigkeitsbereich tätigen Einrichtungen, kategorialen Diensten, Verbänden, Vereinen und kirchlichen Gruppen zu stärken und die pfarrlichen Strukturen und Gremien vertieft auf die Kooperation auszurichten, schließen die beteiligten Pfarreien den nachfolgenden Vertrag.

[Bearbeiten] PRÄAMBEL:

Die Gemeinden des Pfarreienverbundes wissen sich von ihrem Herrn Jesus Christus zum Glauben berufen. Sie nehmen an dem gemeinsamen Auftrag der Kirche teil, dem Kommen des Reiches Gottes zu dienen: Gott will, dass alle Menschen das in Christus der Welt zugesagte Heil erfahren.

Gottes Liebe soll in den Glaubenden sichtbar und durch sie erfahrbar werden in solidarischer Zuwendung besonders zu den Armen, durch den Dienst der Versöhnung und im Verwirklichen von Gerechtigkeit, der unerlässlichen Grundlage des Friedens. Im Erfahren von erfülltem Leben und Freude werden Menschen befähigt, selbst dem Leben zu dienen. Im daraus erwachsenden Dank und Lob Gottes verwirklicht sich die höchste Bestimmung des Menschen.

Als christliche Gemeinden sind wir solidarisch verbunden mit der gesamten Kirche. Wir tun das in unsrer Macht Stehende und wissen uns eingebunden in die größere Gemeinschaft der Kirche (Prinzip der Subsidiarität). Unsere erste Verantwortung besteht vor Gott. Die kirchliche Verbundenheit verstehen wir auch in kritischer Solidarität. Von ihrem Wesen her ist die Kirche auch Anwalt der Denk- und Redefreiheit sowohl im eigenen Bereich als auch für die Gesellschaft (Parrhesie, vgl. Hebr 3,6; 10,35; Apg 4,13.29; 1 Thess 5,19-21). Die Geschwisterlichkeit soll auch bei uns das Miteinander bestimmen (vgl. Mt 23,8). Ziel ist Einheit in Vielfalt. Zugleich ist uns die Einheit der noch getrennten christlichen Kirchen als vordringliche Aufgabe gegeben, damit die dann geeinte Christenheit ihrem Auftrag für die Welt besser gerecht wird.

Der uns allen gemeinsame Weg soll im Gebet, in der Begegnung mit dem Wort der Schrift und im Gottesdienst bewusst werden und Bestätigung finden.

Wir verstehen den Pfarreienverbund als Aufgabe und Chance, im Kennenlernen und gemeinsamen Planen und Durchführen von Maßnahmen Entlastung zu ermöglichen. Und es ist ein wichtiges Anliegen, dass die Kirchengemeinden der Stadt in ihrer Verbundenheit in Erscheinung treten und ihre Anliegen sichtbar machen und gemeinsam vertreten.

Um diesem uns von Gott gegebenem Auftrag in der Welt besser gerecht werden zu können, verpflichten wir, die katholischen Gemeinden in Ingelheim, uns, bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben, besonders in den unten genauer benannten Bereichen, zusammenzuarbeiten und anstehende pastorale Aufgaben gemeinsam anzugehen. Wir informieren uns gegenseitig über die Planung und Gestaltung auch der weiteren pastoralen Bereiche in den einzelnen Pfarreien, stimmen diese arbeitsteilig aufeinander ab und verweisen wechselseitig auf die pastoralen Angebote der anderen.

[Bearbeiten] Grundlagen der Zusammenarbeit

Grundlage der Zusammenarbeit der KKI ist das Statut für die Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde im Bistum Mainz.

Zur Durchführung der vom SSR formulierten Aufgaben werden in der Regel Arbeitsgruppen gebildet, die darüber beraten und beschlussfähige Vorlagen erarbeiten. Diese werden dem SSR zur Entscheidung vorgelegt.

[Bearbeiten] Ziele

Der Seelsorgerat der KKI hat unter Berücksichtigung der Bistumsziele folgende Ziele vereinbart:

  1. Die KKI soll insbesondere auch in der Feier der Gottesdienste erfahrbar und erlebbar werden und durch eine einladende Gestaltung der Gottesdienste Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen ansprechen.
  2. Durch eine verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit soll die KKI in Ingelheim stärker wahrgenommen und im öffentlichen Bewusstsein präsent werden; nach innen soll eine gemeinsame Identität wachsen.
  3. Eine kirchliche Jugendarbeit für Ingelheim soll auf der Ebene der KKI aufgebaut werden.
  4. Durch eine gemeinsame Erwachsenenbildung sollen verstärkt Menschen erreicht werden, die nicht oder selten am Gemeindeleben teilnehmen.
  5. Die Einheit der christlichen Kirchen ist das vor-läufige Ziel im Hinblick auf den gemeinsamen Auftrag aller Christen, Zeugen für den Herrn zu sein. In diesem Sinne soll die Ökumene im Bereich der KKI vertieft und auch in gemeinsamem Tun, Beten und Feiern erfahrbar und erlebbar werden. Die Situation gemischt-konfessioneller Ehen und Familien soll verstärkt in den Blick genommen werden.
  6. Die Sorge für die Schwachen und Notleidenden in Ingelheim ist eine Aufgabe für alle, der sich die KKI durch eine gemeinsame Sozialpastoral verstärkt stellen will.

[Bearbeiten] Maßnahmen

Auf dieser Grundlage vereinbaren die oben genannten Pfarreien, vertreten durch die Unterzeichner, folgende Maßnahmen gemeinsam anzugehen und umzusetzen:

[Bearbeiten] Gottesdienste

  • Das Angebot der Sonntags- und Werktagsgottesdienste für den Bereich der KKI wird aufeinander abgestimmt.
  • Der Fronleichnamsgottesdienst als bestehender gemeinsamer Gottesdienst aller Gemeinden der KKI wird beibehalten. In der Gestaltung wird nach Formen gesucht, die diese Form gemeinsamen Feierns attraktiver macht um möglichst noch mehr Mitfeiernde zu gewinnen.
  • Ein Angebot von unterschiedlichen Sondergottesdiensten wie z.B. Taizégebet, Früh-/Spätschichten, Jugendgottesdienste, Frauengottesdienste, etc. wird entwickelt und pfarreiübergreifend beworben.
  • Die gemeinsame Feier des Großen Gebetes wird geprüft. In der konkreten Gestaltung sollen verschiedene Gruppen (Jugendliche, Kinder, engagierte Gruppen) beteiligt werden.

[Bearbeiten] Öffentlichkeitsarbeit

  • Wir möchten unseren Mitgliedern, aber auch Zugezogenen und Fernstehenden, Gästen und Interessierten den informellen Zugang zu unseren Gemeinden zu vereinfachen.
  • Ein/e Pressebeauftragte/r für alle Gemeinden der KKI wird benannt und von einem Vertreter jeder Pfarrei unterstützt. Er/sie wird den Kontakt zu allen Medien herstellen und zu veröffentlichende Meldungen koordinieren.
  • Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll eingesetzt werden, die die Realisierbarkeit eines gemeinsamen Internetauftritts, Pfarrbriefes und Logos erarbeitet. Sie soll dem Seelsorgerat Vorschläge mit Gestaltungsmöglichkeiten unterbreiten.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit soll verstärkt und deutlicher in Ingelheim wahrgenommen werden. Aktionen sollen frühzeitig bekannt gemacht werden.

Es sollte ein gemeinsames Infoblatt zur KKI erarbeitet und dauerhaft bereitstehen.

[Bearbeiten] Jugendarbeit

  • In diesem Bereich sollen durch eine Projektgruppe unter aktiver Einbindung von Jugendlichen die Aufbauarbeit und die Koordination der Jugendarbeit gefördert werden - eventuell durch die Bildung eines Jugendrates.
  • Ein monatlicher Jugendgottesdienst mit anschließender Begegnungsmöglichkeit soll in Ingelheim etabliert werden, wobei sich die beiden Pfarrgruppen in der Vorbereitung und Gestaltung abwechseln.
  • Zum Ökumenischen Kirchentag 2010 in München wird eine gemeinsame Jugendfahrt organisiert und angeboten.
  • Zusammen mit interessierten evangelischen Gemeinden sollen regelmäßig Filmabende für alle Ingelheimer Firmbewerber/innen und Konfirmanden angeboten werden, die in ein Gespräch über den Film in lockerer Atmosphäre münden sollen.
  • Angebote, die in den einzelnen Pfarreien oder Pfarrgruppen für Jugendliche oder Familien angeboten werden, werden jeweils in der ganzen KKI beworben.

[Bearbeiten] Erwachsenenbildung

  • Ein/e gemeinsame/r Beauftragte/r für Erwachsenenbildung koordiniert die verschiedenen Angebote und sorgt für eine pfarreiübergreifende Werbung. Er sucht zugleich eine enge Kooperation mit anderen Trägern von Bildungsarbeit, besonders mit den kirchlichen Einrichtungen, den evangelischen Gemeinden und dem WBZ.
  • Die Erwachsenenbildung soll insbesondere auch als Instrument eingesetzt werden, um Fernstehende zu erreichen und mit ihnen in einen Dialog zu treten; dazu sollen Themen angeboten und öffentlich beworben werden, die von aktuellem und allgemeinen Interesse sind, z.B. aus den Bereichen Erziehung, Frieden, Gerechtigkeit, Ökologie.

[Bearbeiten] Ökumene

  • Es wird angeregt, dass sich die Pfarrerinnen und Pfarrer aller Ingelheimer Gemeinden regelmäßig treffen, um sich zu informieren und konkrete ökumenische Projekte zu planen.
  • Es sollen ökumenische Gesprächskreise (z.B. für gemischtkonfessionelle Ehepartner oder zu den Glaubensgrundlagen) initiiert werden. Zu diesen soll ingelheimweit eingeladen werden.
  • Die Realisierbarkeit eines regelmäßigen ökumenischen Gottesdienstens aller christlichen Kirchen in Ingelheim z.B. zu Neujahr soll geprüft werden.
  • Die „Nacht der offenen Kirchen“ in Ingelheim wird 2009 ökumenisch durchgeführt. Diese Veranstaltung sollte so auch weiterhin gemeinsam durchgeführt werden.

[Bearbeiten] Sozialpastoral

  • Auf Stadtebene soll eine regionale „Arbeitsgemeinschaft (AG) Sozialpastoral“ gegründet werden. Diese AG soll die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Gemeindecaritas und verbandlicher Caritas fördern, um sich bei Projekten und Aktivitäten zu unterstützen.
  • Alle Pfarrgruppen beteiligen sich aktiv beim Projekt „Brotkorb Ingelheim“ des Caritasverbandes Mainz e.V..
  • Auf Stadtebene soll ein gemeinsamer Caritasausschuss eingerichtet werden, um die Arbeit der Gemeindecaritas zu vernetzen, sich auszutauschen und gegenseitige Hilfe und Unterstützung bei Projekten zu organisieren.

[Bearbeiten] Zuständigkeiten

Die Pfarreien beauftragen und bevollmächtigen den Seelsorgerat zur Umsetzung und Erfüllung der oben beschriebenen Maßnahmen. Konkret wird bis zum Sommer 2009 für jede der beschriebenen Maßnahmen je ein/e Verantwortliche/r aus jeder Pfarrgruppe benannt, der/die, ggf. zusammen mit einer Arbeitsgruppe, die Umsetzung in die Hand nimmt und dem Seelsorgerat jeweils aktuell über den Stand der Maßnahme berichtet. Die Liste mit den Beauftragten für die einzelnen Ziele und Maßnahmen ist dem Kooperationsvertrag als Anlage beigefügt.

[Bearbeiten] Finanzierung

Die Kosten, die sich aus beschlossenen Projekten und Maßnahmen in den Bereichen a bis e ergeben, werden zu je 50 % auf die beiden Pfarrgruppen umgelegt, soweit kein anderer Schlüssel vereinbart wurde.

[Bearbeiten] Schlussbestimmungen

Diesem Kooperationsvertrag haben die beteiligten Pfarreien zugestimmt.
Die Kooperationsvereinbarung bedarf der Genehmigung des Bischöflichen Ordinariates.
Die Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat ersetzt nicht die Genehmigung für Rechtsgeschäfte im Sinne von § 17 KVVG.<ref name="§ 17 KKVG – siehe Handbuch für Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Mainz Anlagenband S. 10 ff.">
Jede Änderung der Vereinbarung bedarf der Zustimmung aller Pfarreien und der Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat.<ref name="Die Versetzung eines hauptamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin, das Ausscheiden eines ehrenamtlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin bedeutet keine Änderung des Vertrages.">
Dieser Kooperationsvertrag gilt, bis ein neuer Kooperationsvertrag abgeschlossen ist.
Die im Kooperationsvertrag formulierten Ziele werden dem Haushaltsplan jeder Pfarrei vorangestellt und bilden zusammen mit den pastoralen Zielen der jeweiligen Pfarrei die pastorale Richtlinie für die Aufstellung des Haushaltes.
Beschlüsse des Seelsorgerates, die Auswirkung auf die KKI als Ganzes haben, werden mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder durch den Seelsorgerat verabschiedet.
Beschlüsse, die über das hinausgeht, was bisher im Kooperationsvertrag beschlossen ist und die sich besonders auf eine Pfarrei auswirken, bedürfen der Zustimmung des PGR (bzw. in Verwaltungsfragen des VVR) der betroffenen Pfarrei.



[Bearbeiten] Unterschriften


Ort und Datum: _____________________, den _______________


Pfarrgruppe Ingelheim-Ost Pfarrgruppe Ingelheim-West


Leiter der Pfarrgruppen: ___________________________ ___________________________
                                   Schäfer                                     Pfarrer Sohns


Hauptamtliche in der Pfarrgruppe: ___________________________  ___________________________
                                                 Diakon Metzler                           Gemeindereferentin Gremminger


                                                ___________________________  ___________________________
                                                Gemeindereferentin Weyrauch     Gemeindereferent Dürsch


Vorsitzende der Pfarrgemeinderäte: ___________________________       ___________________________
                                                    Herr Dannhäuser, St. Michael-Süd     Prof. Epe, St. Michael-Nord und St. Paulus


                                                   ___________________________       ___________________________
                                                   Herr Lisewitzki, St. Remigius            Frau Holtmann, St. Marien


Stellv. Vorsitzende der VVR:         ______________________               ______________________
                                                   Herr Käsmann, St. Michael-Süd       Herr Schönwälder, St. Michael-Nord


                                                 ______________________                _____________________
                                                  Herr Weil, St. Remigius                    Frau Dr. Mehlig, St. Marien


Sichtvermerk des Dekans



Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat



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